Präambel
Unser Haus soll für alle Gäste, für die Schwesternschaft sowie Mitarbeiterschaft ein sicherer Ort sein, an dem wir vertrauensvoll miteinander leben und Christus dienen können. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, für die Sicherheit aller Menschen im Haus zu sorgen. Dies betrifft insbesondere den Schutz vor Übergriffen im sexuellen Bereich und damit vor körperlichen und seelischen Schäden.
Die folgenden Ausführungen informieren über unsere Maßstäbe und die von uns getroffenen Vorkehrungen.
Grundsätze
Unser Bekenntnis zu Gott, dem Schöpfer, schließt die Unantastbarkeit der menschlichen Würde sowie den Respekt vor den physischen und psychischen Grenzen des anderen ein. Niemand hat das Recht, die eigenen Bedürfnisse auf Kosten anderer zu befriedigen. Sexualisierte Gewalt widerspricht in allen ihren Erscheinungsformen den Werten des Julius-Schniewind-Haus e.V. und ist unvereinbar.
Wir achten grundsätzlich auf einen verantwortungsbewussten Umgang von Nähe und Distanz. Die individuellen Grenzen der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen – vor allem bezüglich ihrer Intimsphäre, persönlichen Schamgrenzen und Berührungen aller Art – werden von uns respektiert.
Des Weiteren beziehen wir aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten. Dies gilt sowohl für körperliche als auch für verbale und seelische Gewalt.
Neben bewusster Indiskretion gibt es auch die unbeabsichtigte Missachtung der Grenzen anderer. Beiden Ereignisformen sexuellen Fehlverhaltens begegnen wir mit großer Achtsamkeit. Jedwede Form von unzureichendem Respekt sowie unprofessionellem Verhalten wird in unserem Haus nicht toleriert.
Der respektvolle Abstand zur anderen Person drückt sich ebenso in einer angemessenen Sprache aus. Vertrauen und Zuneigung dürfen nicht erschlichen, erzwungen oder gegen den Willen des Gegenübers in Anwendung gebracht werden (Belästigung). Wir vertreten eine Kultur absolut freiwilligen Einverständnisses, auch in Bezug auf die Umgangsformen.
Wir sind offen für Feedback und Kritik und verstehen sie als Chance, unsere Arbeit zu optimieren und entsprechend anzupassen.
Maßstäbe für die Seelsorge
Die Beziehung zwischen Seelsorger und Ratsuchendem ist von einem dreifachen Abstandsgebot gekennzeichnet:
Alle seelsorgerlichen Maßnahmen haben sich am Empfinden der zu begleitenden Person zu orientieren. Die Verschwiegenheit im seelsorgerlichen Raum schließt Verstöße gegen diese Regeln nicht ein.
Verhaltenskodex für Mitarbeitende im Julius-Schniewind-Haus e.V.
Alle Mitarbeitenden haben sich so zu verhalten, dass die ihnen vertrauenden und anvertrauten Personen in ihrer sexuellen Integrität weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden.
Als Julius-Schniewind-Haus achten wir auf die fachliche und persönliche Eignung der Verantwortlichen, um ihr jeweiliges Amt gewissenhaft ausführen zu können.
Eine schriftliche Selbstverpflichtungserklärung aller haupt- und nebenberuflich Mitarbeitenden ist obligatorisch. Für Personen, welche im seelsorgerlichen Bereich tätig sind, ist zudem die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Pflicht.
Über dieses Schutzkonzept erfolgen regelmäßige Belehrungen.
Für den Julius-Schniewind-Haus e.V. ist es essenziell, eine beschwerdefreundliche Kultur zu pflegen und zu fördern. Fehler sind Bestandteil des täglichen Lebens. Wir begegnen sowohl den Menschen mit Wertschätzung, die auf Fehler aufmerksam machen als auch jenen, die Fehler begangen haben.
Jede Beschwerde soll uns als Anregung dienen, besondere Obacht walten zu lassen und vorhandene Probleme zu lösen.
Umgang mit Verdachtsmomenten
Hiermit ermutigen wir unsere Gäste und Mitarbeitende ausdrücklich, Verdachtsmomente und Beobachtungen einem Mitglied des Vorstandes zu melden. Dieses Vorgehen schließt auch eine Anzeige eines anderen Vorstandsmitgliedes nicht aus.
Der Vorstand des Julius-Schniewind-Haus e.V. verpflichtet sich, allen Hinweisen nachzugehen und die gebotenen Maßnahmen einzuleiten.
Menschen, die zu Opfern von sexualisierter Gewalt geworden sind, werden häufig von Ängsten und Scham daran gehindert, das Erlittene anzuzeigen. Deshalb gilt der Grundsatz: Das Schweigen der Opfer rechtfertigt nicht das Schweigen der Mitarbeitenden. Wahrnehmungen dieser Art sind mitzuteilen.
Ist eine solche Meldung eingegangen, erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands. Im Falle einer Bestätigung werden umgehend die notwendigen Schritte zur Abwendung der Gefährdung eingeleitet. Grenzverletzungen führen ausnahmslos zu einem Personalgespräch. Grenzüberschreitungen sowie strafrechtlich relevante Formen von sexualisierter Gewalt unterliegen einer Meldepflicht.
Wer bei einem Aufenthalt im Julius-Schniewind-Haus Verletzungen dieser Art erfahren hat oder eine Beschwerde vortragen möchte, wende sich bitte an:
Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge
Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
in der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands
Fliederweg 49 | 06130 Halle
0345 68669854 | 0172 7117672
dorothee.herfurth-rogge@ekmd.de
Pastor Tobias Rink
Julius-Schniewind-Haus e.V.
03928 781 240
tobias.rink@schniewind-haus.de
Stand: 21.08.2024
© Julius-Schniewind-Haus e.V. | Seelsorge- und Tagungsheim in der Evangelischen Kirche | Calbesche Str. 38 | 39218 Schönebeck